Fragestellung Drogen in Darmstadt

Bei Drogenmißbrauch kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Anders als bei Alkohol-Delikten gelten bei harten Drogen keine Grenzwerte. Einzig bei dem als weiche Droge bezeichneten Cannabis gilt der Grenzwert von 1ng/ml THC im Blut, ab dem eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Zu den harten Drogen zählen z.B. Heroin, Opiate, Kokain, Ecstasy, Amphetamine, Metamphetamine, oder Morphine. Hier genügt es bereits, dass eine oder mehrere Substanzen im Blut nachweisbar sind!

Da es bei der Drogen-Problematik keine kategorisierung gibt, gilt für alle Drogen - Ordnungswidrigkeiten die gleiche Strafe:

Hat eine Fahrt unter Drogeneinfluss stattgefunden, sieht der Gesetzgeber generell einen berechtigten Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Einzige Ausnahme ist hier die Fahrt unter Einfluß von Cannabis. Bei dieser Droge wird das Konsumverhalten zusätzlich berücksichtigt. Handelt es sich um einen einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum? Geht es vielleicht sogar um Handel? Dies sind die wesentlichen Faktoren für die Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde.

Wurde allerdings eine Kombination aus Cannabis und Alkohol festgestellt, wird eine MPU nicht zu umgehen sein.

In jedem Fall ist eine intensive Beschäftigung mit dem Drogenkonsum Voraussetzung, um zukünftig wieder am Verkehr teilnehmen zu dürfen. Eine Beratung bei einem erfahrenen Vorbereiter kann unter Umständen auch helfen, Sperrfristen zu verkürzen.

Übrigens, Drogen können bis zu einem Jahr rückwirkend in den Haaren nachgewiesen werden!

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